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Die amtliche Wappenbeschreibung in der kommunalen Wappenrolle
des Landes Schleswig-Holstein:
In Silber ein leicht erhöhter blauer Wellenbalken,
oben ein rotes Torhaus, unten schräg gekreuzt eine
schwarze Forke und ein schwarzer Dreschflegel.
Historische Begründung:
Das Dorf Schwartbuck gehörte bis 1928 zum
Gutsbezirk Panker, das Gut Schmoel, im Eigentum der Hessischen
Hausstiftung, ist Teil der
Gemeinde. Im oberen Teil des Wappens ist das
Torhaus (mit Pforthäusern) des Gutes Schmoel dargestellt. Mit
der Darstellung der Mühlenau
wird das Wappen geteilt. Die slavische Herkunft des
Ortsnamens Schwartbuck ist nicht ganz geklärt. Man vermutet,
dass die erste Hälfte des
Namens auf das altpolabische svart = Krümmung,
Windung zurückgeht, da die Mühlenau mäandernd am Ort
vorbeifließt.
Dreschflegel und Mistforke sollen die Schmoeler
Leibeigenschaftsprozesse symbolisieren. Bereits 1688 löste der
Gutsherr Christoph Rantzau
das Schollenband und erklärte
die Leibeigenschaft der Bauern und Insten in einem Freibrief für
beendet. Seine Nachfolger nahmen diesen
Schritt zurück.
1741 klagten die Schwartbucker (und andere) Bauern
um Ihre Entlassung aus der Leibeigenschaft zu erzwingen. Die
Klage wurde abgewiesen.
Beim zweiten Prozess kam es 1768 zum Aufruhr der
mit Arbeitsgeräten und Stangen bewaffneten Bauern und Insten.
Mit Hilfe des Militärs wurde der Aufstand beendet.
1923 gab es erneut Streit. Die Schwartbucker Bauern versuchten
zu beweisen, dass die
bisher in Zeitpacht bewirtschafteten Höfe ihr
Eigentum geworden waren. Der angestrengte Prozess wurde lange
von der KPD unterstützt.
Erst 1930 einigten sich die Bauern mit dem
Grundherren und der Siedlungsgesellschaft.
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